Der Protektor® ist eine UTM-Hardware Firewall, Ihr persönlicher Netzwerk-Superheld. Er bündelt Schutzmaßnahmen wie Firewall, Virenschutz und Intrusion Prevention. Blockiert potenziell schädliche Aktivitäten und sichert Ihr Netzwerk. Wir verwalten für Sie und implementieren die von der KBV geforderten IT-Sicherheitsrichtlinien mittels mehrschichtiger Sicherheitsstufen für eine robuste Verteidigung. Der Protektor erkennt und blockiert Bedrohungen in Echtzeit. Genießen Sie also dem umfassenden Schutz, während unsere IT-Expert:innen sich darum kümmern. Der Einsatz einer UTM ist ausdrücklich von der KBV empfohlen. Erfahren Sie mehr von unserem PraxisProtect® Team.
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Umfasst 1 x Praxisnetzwerk (alle dienstlich genutzten Geräte)
- Schutz Ihrer Praxis-IT durch intelligente Firewall-Regeln
- Angriffserkennungsfunktion
- Abwehr der Gefahren bereits außerhalb des Netzwerkes
- Schutz vor Cyber-Angriffen und Daten-Diebstahl von Außen
- beschützt Ihren Netzwerkverkehr vor unberechtigtem Zugriff
- Inhaltsschutz beim Surfen und Mailschutz
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*HASOMED überlässt dem Kunden während der Vertragslaufzeit eine UTM-Hardware -Firewall als Mietgerät (UTM), die im Eigentum der HASOMED verbleibt. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem überlassenen Mietgerät verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an dem Mietgerät, z.B. durch Aufspielen von Software oder Öffnen des Gehäuses, vorzunehmen. Sollte ein von der HASOMED zur Verfügung gestelltes Mietgerät mangelhaft sein, wird im Austausch ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz wegen Mängeln, die während der Dauer des Vertragsverhältnisses auftreten, trifft die HASOMED nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, das Mietgerät nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr innerhalb von 14 Tagen an die HASOMED zurückzusenden. Wird das Mietgerät bei einer erheblichen Beschädigung (die eine ordnungsgemäße Verwendung ohne Reparatur oder Ersatz unmöglich macht) oder Verlust ersetzt, so kann die HASOMED bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch eine Ausgleichszahlung berechnen, es sei denn, der Kunde hat die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten. In jedem Fall ist es dem Kunden unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist; HASOMED behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vor. Die Rückgabeverpflichtung innerhalb von 14 Tagen für das bisherige Mietgerät besteht auch dann, wenn ein Hardware-Austausch vorgenommen wird. Die Rückgabe des Mietgeräts vor Ablauf des Vertrags stellt keine Kündigung dar und entbindet den Kunden nicht von der Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts. HASOMED kann im Rahmen von technisch bedingten Umstellungen am Anschluss ggf. die überlassene Hardware zurückfordern. HASOMED wird in einem solchen Fall stets gleichwertige Ersatzhardware nach Abschluss der Umstellungsarbeiten zur Verfügung stellen.