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Für ein Praxisnetzwerk
✓ UTM Firewall
✓ Access Point
✓ Endpoint Protection (Antivirenschutz)
IT-Sicherheit für Ihre Praxis – Schützen Sie Ihre sensiblen Patientendaten
Schützen Sie Ihre Praxis vor Cyberbedrohungen und sorgen Sie für eine stabile IT-Infrastruktur mit der Firewall, dem Access Point sowie der Endpoint Protection (Virenschutz).
Diese Lösung bietet Ihnen nicht nur umfassenden Schutz, sondern unterstützt auch in der Einhaltung von den KBV-Sicherheitsrichtlinien. Die Installation und Wartung erfolgen bequem durch unser Expertenteam.
Für genauere Informationen schauen Sie sich bitte unsere Leistungsbeschreibung an. (Hier Klicken)
Investieren Sie in den umfassenden Schutz Ihrer Praxis – für mehr Sicherheit und weniger Aufwand!
UTM Firewall
- Schutz vor bekannten und unbekannten Bedrohungen (KI, Sandboxing)
- Phishing-Schutz und Anwendungskontrolle via Deep Packet Inspection (DPI)
- Blockierung von schädlichen Netzwerkaktivitäten
Access Point
- Stabiles und sicheres WLAN mit WPA3-Verschlüsselung
- Nahtloses WLAN-Roaming ohne Verbindungsabbrüche
Endpoint Protection
(Antivirenschutz)
- Echtzeitschutz vor Viren und Malware
- Automatische Bedrohungserkennung
Zusatzleistungen
- Unser Expertenteam übernimmt regelmäßige Updates und das Firewall-Monitoring
- Geplante Firmware-Updates außerhalb der Praxiszeiten
- Automatische Datensicherung und regelmäßige Protokollspeicherung in Bezug auf Ihre Firewall
*HASOMED überlässt dem Kunden während der Vertragslaufzeit eine UTM-Hardware -Firewall als Mietgerät (UTM), die im Eigentum der HASOMED verbleibt. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem überlassenen Mietgerät verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an dem Mietgerät, z.B. durch Aufspielen von Software oder Öffnen des Gehäuses, vorzunehmen. Sollte ein von der HASOMED zur Verfügung gestelltes Mietgerät mangelhaft sein, wird im Austausch ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz wegen Mängeln, die während der Dauer des Vertragsverhältnisses auftreten, trifft die HASOMED nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, das Mietgerät nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr innerhalb von 14 Tagen an die HASOMED zurückzusenden. Wird das Mietgerät bei einer erheblichen Beschädigung (die eine ordnungsgemäße Verwendung ohne Reparatur oder Ersatz unmöglich macht) oder Verlust ersetzt, so kann die HASOMED bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch eine Ausgleichszahlung berechnen, es sei denn, der Kunde hat die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten. In jedem Fall ist es dem Kunden unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist; HASOMED behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vor. Die Rückgabeverpflichtung innerhalb von 14 Tagen für das bisherige Mietgerät besteht auch dann, wenn ein Hardware-Austausch vorgenommen wird. Die Rückgabe des Mietgeräts vor Ablauf des Vertrags stellt keine Kündigung dar und entbindet den Kunden nicht von der Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts. HASOMED kann im Rahmen von technisch bedingten Umstellungen am Anschluss ggf. die überlassene Hardware zurückfordern. HASOMED wird in einem solchen Fall stets gleichwertige Ersatzhardware nach Abschluss der Umstellungsarbeiten zur Verfügung stellen.